|
Mumbai: Im Rahmen einer Stellungnahme, die Krankenversicherten zu Gute kommen soll, verkündet nun die IRDA, dass Versicherer bestehende Versicherungspolicen nicht vor Ablauf kündigen dürfen. Eine hohe Anzahl von Gruppen-Versicherten hatte Beschwerde gegen die vorzeitige Kündigung vor Beendigung des Versicherungsjahres wegen zu hoher Schäden eingelegt.
In einem Rundschreiben von dieser Woche an alle Unternehmen verkündete die IRDA, dass keine Police, egal ob neu oder zur Verlängerung anstehend, mit einer Kündigungsklausel, die nicht den Bestimmungen entspricht, verkauft werden darf.
Laut den Bestimmungen ist eine Kündigung nur im Falle von Betrug, falschen Angaben, oder dem Nichtanzeigen von relevanten Umständen seitens des Versicherten rechtmäßig.
Die Versicherungswirtschaft entgegnet jedoch, dass es unüblich sein, keine Kündigungsklausel zu haben. „In der Vergangenheit und international war es übliche Praxis, ein Kündigungsinstrument für sowohl den Versicherer als auch den Versicherungsnehmer haben, nachdem frühzeitig Bescheid gegeben wurde, um Alternativen zu vereinbaren“ sagte G.Srinivasan, Vorstandsvorsitzender des indischen Versichererverbandes und Chef der India Insurance Company. Er unterstrich die Wichtigkeit von Kündigungsfristen bei Verträgen, in denen Deckungen auf der Grundlage von Rückversicherungsschutz geboten wird, da die Rückversicherer ebenfalls eine ähnliche Klausel vereinbaren.
|